Cannabisblüten Retest für Apotheken

Cannabisblüten Retest für Apotheken

BfArM-Erlaubnis nach § 4 MedCanG · Validierte Methoden nach Ph.Eur. und DAB

Verfallsdatum überschritten heißt nicht zwangsläufig: Charge vernichten. Als Rezepturausgangsstoff kann die Verwendbarkeitsfrist von Cannabisblüten durch eine Wiederholungsprüfung nach §§ 6, 11 ApBetrO verlängert werden – vorausgesetzt, die Charge besteht die Prüfung nach Ph.Eur. 3028. Wir führen diese Prüfung für Apotheken durch: validierte Methoden, MedCanG-Erlaubnis nach BfArM, Prüfbericht für den Pharmazierat.

Retest statt Rückruf

Benötigen Sie Hilfe oder weitere Informationen?

Kontak­tieren Sie uns! Wir freuen uns Sie zu beraten:

info@nuklab.de

+49 421 690 800 77

Regulatorischer Hintergrund

Läuft die Verwendbarkeitsfrist einer Cannabisblüte als Rezepturausgangsstoff ab oder bestehen begründete Zweifel an der Chargenqualität, ist nach §§ 6, 11 ApBetrO in Verbindung mit der BAK-Leitlinie zur Qualitätssicherung eine Wiederholungsprüfung erforderlich, bevor die Charge weiter verwendet werden darf. Grundlage der Prüfung ist die jeweils gültige Leitmonographie – bei Cannabisblüten Ph.Eur. 3028 in Verbindung mit den allgemeinen Anforderungen an pflanzliche Drogen nach Ph.Eur. 1433. Fällt das Ergebnis negativ aus, ist die Charge zu vernichten; bei bestandener Prüfung wird eine neue Verwendbarkeitsfrist vergeben.

Warum ein Retest statt Verwurf?

Eine abgelaufene Verwendbarkeitsfrist bedeutet für viele Apotheken automatisch: Ware vernichten. Angesichts von Kontrahierungszwang und Lieferengpässen ist das nicht immer die wirtschaftlichste Lösung. Ist die Charge stabil geblieben, lässt sich die Frist durch eine Wiederholungsprüfung nach §§ 6, 11 ApBetrO in Verbindung mit der Leitmonographie Ph.Eur. 3028 verlängern – die Charge bleibt als Rezepturausgangsstoff abgabefähig, der Verlust bleibt aus. Voraussetzung ist eine lückenlose, normkonforme Analytik mit dokumentiertem Ergebnis, das Sie im Prüfprotokoll nach § 6 / § 11 ApBetrO hinterlegen können.

Lieferantenunabhängige Absicherung

Ein Prüfzertifikat des Herstellers oder Importeurs ersetzt keine unabhängige Kontrolle. Erst ein Prüfbericht eines externen, akkreditierten Labors schafft eine Nachweisgrundlage, die auch im Beanstandungsfall Bestand hat.

Regulatorische Nachweispflicht

Jede Charge muss vor dem Inverkehrbringen vollständig geprüft sein. NukLab liefert die Dokumentation, die diesen Nachweis lückenlos und revisionsfest erbringt.

Reklamationsvermeidung

Abweichungen im Wirkstoffgehalt oder Verunreinigungen, die erst beim Patienten auffallen, sind teuer – wirtschaftlich und im Vertrauen. Eine Retestung vor Abgabe deckt diese Risiken auf.

Schutz Ihrer fachlichen Verantwortung

Als Apotheke stehen Sie mit Ihrem pharmazeutischen Sachverstand für die Qualität ein. Eine unabhängige Retestung ist der objektive Beleg dieser Verantwortung.

Validierte Methoden nach Ph.Eur.

Unsere modernste Laborausstattung und über 20 Jahre Erfahrung garantieren höchste Analysequalität und Zuverlässigkeit.

Prüfungen, die für den Retest zählen

Die folgenden drei Prüfungen bilden die regulatorische Grundlage jeder Retestung und sind für eine gültige Freigabe unerlässlich:

Wassergehaltsbestimmung / Trocknungsverlust

maßgeblich für Stabilität, Lagerfähigkeit und mikrobiologische Unbedenklichkeit der Charge.

Schwermetalle

Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen nach Ph.Eur. 2.4.27.

Cannabinoid-Gehaltsbestimmung

quantitative Bestimmung von Δ9-THC, THCA, CBD, CBDA mittels HPLC (Ph.Eur. 2.2.29).

Pestizide

Screening nach Ph.Eur. 2.8.13 auf breites Wirkstoffspektrum.

Mykotoxine

Aflatoxine B1, B2, G1, G2, Ochratoxin A (Ph.Eur. 2.8.18 / 2.8.22).

Mikrobiologische Qualitätsprüfung

TAMC, TYMC sowie Nachweis pathogener Keime nach Ph.Eur. 5.1.4 / 5.1.8 mit verschärften Grenzwerten der Kategorie 3B für inhalative Anwendung.

Erweiterter Prüfumfang: Fakultative Analysen

Über die Pflichtprüfungen hinaus bieten wir ein vollständiges Analysespektrum, das insbesondere bei der Qualifizierung neuer Lieferanten oder auf behördliche Anforderung empfohlen wird:

FAQ zur Cannabisblüten Retest

Wir kennen die Anforderungen des Apothekenalltags: Kontrahierungszwang, knappe Lagerkapazitäten, Dokumentationspflichten nach ApBetrO und die Verantwortung gegenüber Patient:innen bei jeder abgegebenen Charge. Ein abgelaufenes Datum ist keine automatische Entwertung. Mit einem normkonformen Retest sichern Sie sich Handlungsspielraum – rechtssicher, nachvollziehbar, dokumentiert für Ihre Rezeptur.

Speziell für Apotheken