Lebensmittelanalytik für hanfhaltige Produkte

Zuverlässige Prüfungen für Qualität, Sicherheit und gesetzliche Konformität.

Wir analysieren Ihre hanfhaltigen Lebensmittel auf Cannabinoidgehalt, Verunreinigungen und mikrobiologische Sicherheit. Unsere präzisen Labortests gewährleisten die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Sie dabei, Verbrauchern ein sicheres und hochwertiges Produkt zu bieten.

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Hanfhaltige Lebensmittel

Hanf wird heute vielfältig genutzt – von Faseranwendungen bis zu Lebensmitteln, Extrakten und Ölen. Für Hersteller und Händler ist die korrekte Einordnung entscheidend: Liegt Nutzhanf (Cannabis sativa) vor, ein Produkt nach Konsumcannabisgesetz (KCanG) oder ein Arzneimittel? Ebenso wichtig ist die Frage der Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel – oder ob das Produkt als Novel Food gilt und eine Zulassung benötigt.

Die Drüsenhaare der Hanfpflanze bilden ein cannabinoidreiches Harz. Zu den Hauptinhaltsstoffen zählen Δ9-THC (psychoaktiv) und CBD (nicht psychoaktiv, mit eigenen pharmakologischen Eigenschaften). Für die Produktsicherheit sind belastbare Analysen von THC/CBD-Gehalten, Rückstandsprüfungen (z. B. Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle, Mykotoxine) sowie mikrobiologische Qualitätskontrollen unerlässlich.

NukLab unterstützt Sie mit moderner Cannabisanalytik (THC/CBD-Bestimmung, Terpenprofil, Kontaminanten- und Keimprüfung) und regulatorischer Beratung zur Einordnung nach KCanG, Lebensmittelrecht und Novel-Food-Vorgaben – für rechtssichere, qualitativ hochwertige und verkehrsfähige Produkte..

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Warum ist eine Laboranalyse für hanfhaltige Lebensmittel notwendig?

Die Herstellung und der Vertrieb von Lebensmitteln mit Hanfbestandteilen unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen. Der Gehalt an Cannabinoiden wie THC und CBD muss überprüft werden, um gesetzliche Grenzwerte einzuhalten. Zudem sind Analysen auf Pestizide, Schwermetalle und mikrobiologische Belastungen unerlässlich, um die Sicherheit der Endverbraucher zu gewährleisten.

Unsere Analysen im Überblick

Rückstände & Kontaminanten

Unsere Laboranalysen umfassen ein breites Spektrum an Rückständen und Kontaminanten, die in Lebensmitteln vorkommen können. Dazu zählen Pestizide, Mykotoxine, Schwermetalle sowie industrielle Schadstoffe. Mit hochsensiblen Methoden und modernster Messtechnik gewährleisten wir, dass Ihre Produkte die gesetzlichen Grenzwerte und internationalen Standards sicher einhalten. So schützen Sie Ihre Kunden und Ihre Marke vor Risiken.

Weitere relevante Parameter

Für die Qualitätsbewertung von Konsumcannabis sind einige Kennzahlen besonders entscheidend: Sie stützen Produktsicherheit, konstante Qualität und eine rechtssichere Vermarktung.

Terpenprofil (Terpene): Terpene bestimmen Duft und Geschmack und machen Sorten unterscheidbar; ein belastbares Profil dokumentiert Sensorik und Profiltreue gegenüber Handel und Verbraucher:innen.
Feuchtegehalt & Trocknungsverlust: Der ermittelte Wassergehalt bzw. Trocknungsgrad erlaubt Rückschlüsse auf Lagerfähigkeit und Stabilität – und verhindert Schwankungen beim deklarierten Cannabinoidgehalt durch unterschiedliche Restfeuchte.
Wasseraktivität (aw): Sie gibt an, wie viel Wasser mikrobiell verfügbar ist; niedrige aw-Werte beugen Schimmel vor, erhöhen die Lagerstabilität und erhalten die sensorische Qualität.
Identitätsprüfung & Sorten-Authentizität: Sie bestätigt die angegebene Sorte und schließt Verunreinigungen, Vermischungen oder Falschdeklarationen aus – ein zentraler Baustein für Transparenz entlang der Lieferkette.

Spezialanalysen (Cannabinoid-Analytik)

Für Lebensmittel bestimmen wir Rückstände von Δ9-THC, CBD und den korrespondierenden Säuren (Δ9-THCA, CBDA) mit einer hochsensitiven LC-MS/MS. Der validierte Messbereich von 0,1 bis 500 mg/kg deckt gängige Matrices ab und ermöglicht eine belastbare Konformitätsbewertung Ihrer Produkte.

Für pflanzliche Rohstoffe/Extrakte erstellen wir auf Wunsch ein umfangreiches Cannabinoid-Profil mittels HPLC-UV (quantitativ), u. a. für:

  • Δ9-THC (Tetrahydrocannabinol)

  • Δ9-THCA (Tetrahydrocannabinolsäure)

  • Δ8-THC (Tetrahydrocannabinol)

  • CBD (Cannabidiol)

  • CBDA (Cannabidiolsäure)

  • CBDV (Cannabidivarin)

  • CBDVA (Cannabidivarinsäure)

  • CBN (Cannabinol)

  • CBG (Cannabigerol)

  • CBGA (Cannabigerolsäure)

  • CBC (Cannabichromen)

  • CBCA (Cannabichromensäure)

  • THCV (Tetrahydrocannabivarin)

  • THCVA (Tetrahydrocannabivarinsäure)

  • CBL (Cannabicyclol)

  • CBT (Cannabicitran)

Weitere Zielanalyte oder spezielle Matrices integrieren wir gern auf Anfrage.

Mikrobiologische Untersuchungen

Unser mikrobiologisches Labor bietet umfassende Prüfungen zur Sicherstellung der Lebensmittelhygiene. Wir führen Keimzahlbestimmungen, den Nachweis pathogener Mikroorganismen. Unsere Analysen unterstützen Sie dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Qualität Ihrer Produkte konstant auf höchstem Niveau zu halten.

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Rechtsrahmen für hanfhaltige Lebensmittel (DE/EU)

Seit dem 1. April 2024 gilt Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des BtMG. Grundlage ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das u. a. Besitz, Konsum, den privaten Anbau sowie die Tätigkeit von Anbauvereinigungen regelt. Gleichzeitig grenzt das Gesetz Nutzhanf ab, der von Teilen dieser Regelungen ausgenommen ist.

Als Nutzhanf gilt Pflanzenmaterial mit höchstens 0,3 % Gesamt-Δ9-THC (Summe aus Δ9-THC und Δ9-THCA) oder solches, das in EU-Mitgliedstaaten aus zertifiziertem Saatgut des gemeinsamen Sortenkatalogs angebaut wurde. Der Verkehr hat ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken zu dienen; ein Missbrauch zu Rauschzwecken ist auszuschließen.

Hinsichtlich hanfhaltiger Lebensmittel ist wichtig: Hanfsamen besitzen keine Drüsenhaare und sind daher natürlicherweise cannabinoidfrei. Nachgewiesene THC-Gehalte beruhen in der Praxis meist auf Kontaktkontamination während Ernte oder Verarbeitung. Die Verordnung (EU) 2023/915 legt hierfür Höchstgehalte an Gesamt-Δ9-THC fest – u. a. für Hanfsamenöl, Hanfsamen, gemahlene bzw. (teilweise) entfettete Hanfsamen und weitere daraus hergestellte Erzeugnisse – und definiert damit zentrale Maßstäbe für die Verkehrsfähigkeit.

Für die Sicherheitsbewertung hanfhaltiger Produkte wird die von der EFSA abgeleitete Akute Referenzdosis (ARfD) von 1 µg Δ9-THC je kg Körpergewicht herangezogen. Bewertet wird auf Basis analytisch bestimmter Gehalte in Kombination mit realistischen Verzehrmengen (z. B. Studien oder Packungsangaben).

Zur Novel-Food-Einordnung gilt: Nicht neuartig sind Hanfsamen, Hanfsamenöl, gemahlene und (teilweise) entfettete Hanfsamen sowie daraus gewonnene Lebensmittel. Ebenfalls nicht neuartig ist der Wasseraufguss von Hanfblättern (pur oder als Bestandteil von Kräutertees), sofern keine Blüten verwendet werden und ausschließlich EU-Katalogsorten zum Einsatz kommen. Alle übrigen Pflanzenteile sowie cannabinoidhaltige Extrakte (z. B. CBD-Extrakte), gleich ob natürlich oder synthetisch gewonnen, gelten als Novel Food und sind ohne Zulassung nach VO (EU) 2015/2283 nicht verkehrsfähig.

Relevante Verordnungen und Gesetze

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