Sichere Produkte, geprüfte Inhaltsstoffe und gesetzeskonforme Qualität.

Kosmetikanalyse

Wir prüfen Ihre kosmetischen Produkte auf mikrobiologische Belastung, Inhaltsstoffe und Schwermetalle gemäß EU-Kosmetikverordnung. Mit unserer Laboranalytik sichern Sie sich Vertrauen bei Verbraucher:innen und erfüllen alle regulatorischen Anforderungen für einen erfolgreichen Markteintritt.

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Kosmetische Mittel

Kosmetikprodukte kommen täglich mit der Haut in Berührung – umso wichtiger ist eine zuverlässige Kosmetik Analyse, um Sicherheit, Reinheit und gesetzliche Konformität zu gewährleisten. Als unabhängiges Prüflabor führen wir Analysen gemäß EU-Kosmetikverordnung durch. Wir prüfen Ihre Produkte auf mikrobiologische Belastungen, Schwermetalle, allergene Inhaltsstoffe und fehlerhafte Deklarationen. So stellen Sie die Qualität Ihrer Produkte sicher und schützen das Vertrauen Ihrer Kundinnen und Kunden.

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Warum ist eine Laboranalyse für Kosmetik notwendig?

Kosmetikprodukte unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften, denn sie werden direkt auf Haut, Haar oder Schleimhäute aufgetragen. Eine professionelle Kosmetik Analyse ist daher unverzichtbar, um gesundheitliche Risiken wie Hautreizungen, allergische Reaktionen oder mikrobiologische Verunreinigungen auszuschließen. Gleichzeitig ist sie die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsbewertung nach EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Nur durch eine fundierte Laborprüfung können Hersteller und Marken die Qualität, Sicherheit und Rechtskonformität ihrer Produkte nachweisen – und sich langfristig das Vertrauen ihrer Kundschaft sichern.

Analysen für Kosmetikprodukte

Mikrobiologische Bestimmung

NukLab prüft Ihre Kosmetikprodukte auf Gesamtkeimzahl (TAMC/TYMC) und pathogene Keime wie S. aureus, P. aeruginosa, C. albicans und E. coli.

Auf Wunsch führen wir den ISO 11930 Challenge-Test zur Konservierungswirksamkeit durch. 11930 Challenge-Test zur Konservierungswirksamkeit durch.

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Wirkstoffnachweis / Claim-Absicherung

Ob Retinol, Vitamin C, Niacinamid, Panthenol oder Hyaluronsäure – mit HPLC und LC-MS/MS messen wir die Gehalte präzise. Damit können Sie Ihre Produkt-Claims regulatorisch absichern und Ihre Rezepturen optimieren.

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Rückstände und Kontaminationen

Für höchste Produktsicherheit analysieren wir Allergene Duftstoffe, Schwermetalle, Lösungsmittel- und Pestizidrückstände sowie Weichmacher. Damit erhalten Sie geprüfte Qualität – transparent dokumentiert.

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Inhaltsstoff & Allergene

Wir prüfen kosmetische Produkte auf allergene Duftstoffe und konservierungsstoffe. Damit helfen wir Ihnen, die Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung sicherzustellen und Verbraucher über mögliche allergene Substanzen transparent zu informieren. So schaffen Sie Vertrauen und erfüllen gesetzliche Anforderungen.

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Mikrobiologische Qualität von Kosmetika

Kosmetikprodukte müssen vom Zeitpunkt der Markteinführung bis zum vollständigen Verbrauch sicher und gesundheitlich unbedenklich bleiben; den verbindlichen Rahmen setzt die EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) 1223/2009). Dazu gehört ausdrücklich die mikrobiologische Beschaffenheit: Als anerkannter Stand der Technik definiert die ISO 17516 zulässige Keimgrenzwerte. Um diese Anforderungen dauerhaft zu erfüllen, ist in den Betrieben ein mikrobiologisches Qualitätsmanagement aufzubauen, das Forschung und Entwicklung, Betriebshygiene und Qualitätskontrolle verzahnt. Entlang dieser Bereiche sind kontinuierliche mikrobiologische Untersuchungen erforderlich, die die Stabilität und Reinheit der Formulierungen absichern, die Prozess- und Umgebungsbedingungen überwachen und die Konformität der laufenden Produktion belegen—so bleibt die Produktqualität über die gesamte Verwendungsdauer gewährleistet.

  • Gesamtzahl aerober mesophiler Mikroorganismen (EN ISO 21149)

  • Gesamtzahl von Hefen und Schimmelpilzen (EN ISO 16212)

  • Nachweis von Staphylococcus aureus – Abwesenheit (EN ISO 22718)

  • Nachweis von Pseudomonas aeruginosa – Abwesenheit (EN ISO 22717)

  • Nachweis von Escherichia coli – Abwesenheit (EN ISO 21150)

  • Nachweis von Candida albicans – Abwesenheit (EN ISO 18416)

  • Prüfung auf nicht spezifizierte Mikroorganismen wie Pluralibacter gergoviae oder Burkholderia cepacia (EN ISO 18415)

Rückstandsanalytik von Kosmetika

Die Vorgaben und zulässigen Grenzwerte für kosmetische Produkte sind in der EU-Kosmetik-Verordnung (VO (EG) 1223/2009) festgelegt. Werden verbotene Stoffe eingesetzt oder Grenzwerte überschritten, kann dies schnell zu Rückrufaktionen, Imageverlusten und erheblichen Kosten für den Hersteller führen. Daher ist es unerlässlich, kosmetische Produkte regelmäßig einer Rückstandsanalyse zu unterziehen. Unter Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 prüft Nuklab routinemäßig die folgenden Stoffe und chemischen Substanzen:

  • Auch in Kosmetika – insbesondere in Naturkosmetik – ist die Prüfung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln unerlässlich. Solche Rückstände können über kontaminierte pflanzliche Rohstoffe in Produkte gelangen und dürfen nur in gesundheitlich unbedenklichen, technisch unvermeidbaren Spuren auftreten. Nuklab analysiert den Großteil dieser Substanzen in Kosmetika mittels LC-MS.

  • Den Großteil der chemischen Rückstände analysiert Nuklab selbst. Geprüft werden u. a. Formaldehyd, nicht gelistete Farbstoffe und verbotene Konservierungsstoffe – LC-basiert (HPLC/UPLC, LC-MS/MS). Die Bestimmung von Metallen wie Nickel erfolgt bei Bedarf über ein Partnerlabor (z. B. ICP-MS). Überschreitungen zulässiger Mengen können Rückrufe nach sich ziehen.

  • NukLab bietet Rückstandanalysen für weitere Stoffe in Kosmetika:

  • Duftstoffe (allergene): Limonen, Linalool, Citral, Geraniol, Cinnamal u. a.

  • Konservierungsstoffe: Parabene, Phenoxyethanol, Benzoe-/Sorbinsäure, Isothiazolinone

  • Nitrosamine (inkl. NDELA): NDMA, NDEA, NDELA, NMOR u. a.

  • Pflegesubstanzen / Wirkstoffe: Glycerin, Panthenol, Tocopherol, Allantoin, Bisabolol, Hyaluronsäure

  • Quartäre Ammoniumverbindungen: BAC (Benzalkoniumchloride), DDAC u. a.

  • Weichmacher (Phthalate): DEHP, DBP, BBP, DINP, DIDP

  • Tenside (ausgewählte Klassen): anionisch, nichtionisch, kationisch (zielanalytisch)

  • Schwermetalle inkl. Cr(VI) & schweißlösliches Nickel: Pb, Cd, As, Hg; Cr(VI); Ni-Freisetzung (Reporting gemäß VO (EG) 1223/2009)

Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und höchste Qualität bieten. Lassen Sie Ihre Kosmetik professionell testen und sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile durch Transparenz und Produktsicherheit.

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