Rückstandshöchstgehalte für Chlorat und Perchlorat in Lebensmitteln
Aktuelle Grenzwerte, sichere Bewertung
Chlorat und Perchlorat gehören zu den unerwünschten Stoffen, die über den Wasserweg in nahezu jedes Lebensmittel gelangen können – meist unbemerkt, aber inzwischen klar reguliert. Für Hersteller, Importeure und Rohstofflieferanten lohnt sich ein genauer Blick auf die aktuellen Rückstandshöchstgehalte und die passende Analytik.
Für Rückstände von Chlorat und Perchlorat in Lebensmitteln gelten in der EU feste Rückstandshöchstgehalte – Chlorat über die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 (ergänzt durch Verordnung (EU) 2020/749), Perchlorat über die Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915. Früher wurden Chlorat-Funde einzelfallbezogen bewertet und für Perchlorat gab es lediglich unverbindliche Referenzwerte – heute ist der Grenzwert für beide Stoffe klar geregelt.
Ein aktuelles EFSA-Gutachten zu Perchlorat (Mai 2025) bestätigt: Bei einer duldbaren täglichen Aufnahme (TDI) von 1,4 µg/kg Körpergewicht besteht durch die ernährungsbedingte Aufnahme derzeit keine gesundheitliche Gefährdung für die Bevölkerung.
Wie gelangen Chlorat und Perchlorat in Lebensmittel und Rohstoffe?
Chlorat und Perchlorat sind beide wasserlöslich und verbreiten sich deshalb leicht über den Wasserweg – das macht sie in nahezu allen Lebensmittelkategorien sowie in lebensmitteltauglichen Rohstoffen auffindbar, mit unterschiedlichem Schwerpunkt.
Chlorat entsteht überwiegend als Nebenprodukt der Wasserdesinfektion (Trink-, Wasch- und Prozesswasser) sowie beim Einsatz chlorhaltiger Reinigungsmittel in der Lebensmittelverarbeitung. Betroffen ist praktisch die gesamte Bandbreite an Lebensmitteln, besonders verarbeitete Produkte – aber auch chemische Rohstoffe wie Kaliumhydroxid (KOH) in Food-Grade-Qualität.
Perchlorat stammt teils aus natürlichen Quellen (z. B. Chilesalpeter-Düngemittel), teils aus industriellen Anwendungen wie Feuerwerkskörpern oder Raketentreibstoffen sowie aus kontaminiertem Bewässerungswasser. Am häufigsten betroffen sind Obst, Gemüse, Tee/Kräutertee und Säuglingsnahrung.
Unser Testangebot bei NukLab
NukLab bietet die Rückstandsanalytik von Chlorat und Perchlorat mittels LC-MS/MS als kombinierte Einzelmethode an – anwendbar auf Lebensmittel ebenso wie auf lebensmitteltaugliche Rohstoffe und Hilfsstoffe, zum Beispiel Kaliumhydroxid oder andere Prozesschemikalien mit Food-Grade-Anspruch.
Prüfen Sie, ob Chlorat und Perchlorat bereits Teil Ihres Eigenkontroll- bzw. QS-Monitoringplans sind. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir eine stichprobenartige Analyse Ihrer Produkte oder Rohstoffe im Labor, um sich ein aktuelles Bild der Rückstandssituation zu verschaffen – bevor eine Grenzwertüberschreitung zum Problem wird.
Quellen
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32005R0396
Verordnung (EU) 2020/749 der Kommission zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chlorat. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020R0749
Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02023R0915
EFSA Journal 2025;23:e9393 – Aktualisierte wissenschaftliche Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu Perchlorat in Lebensmitteln. https://www.efsa.europa.eu/de
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Perchlorat in Lebensmitteln. https://www.bfr.bund.de/fragen-und-antworten/thema/fragen-und-antworten-zu-perchlorat-in-lebensmitteln/
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